Soziotherapie Behandler/in

Soziotherapie

Eine Leistung für psychisch erkrankte Menschen – Ein grober Überblick

Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.

1.Verordnung ALLE Ärzte:  Soziotherapie Probestunden (§37a SGBV):

Diese Verordnung kann durch JEDEN Arzt/ Ärztin ausgestellt werden:
Zur Abklärung der Therapiefähigkeit des Patienten können zunächst fünf Probestunden verordnet werden. Grundlage ist eine Diagnose der F Kategorie ICD 10. Probestunden sind pro Patient maximal zweimal pro Jahr möglich und sind unkompliziert und genehmigungsfrei auszustellen. Sollte dann anschließend auf die Probestunden eine gr0ße Verordnung von Soziotherapie erfolgen, muss dies durch einen fachgruppenspeziefischen Verordner (siehe folgend 2.0 Soziotherapie Verordnung (37aSGBV) erfolgen. Die Probestunden werden dann auf das Gesamtkontingent angerechnet.

Die/der Ärztin/Arzt nutzt dazu das Formular 28: (Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie gemäß § 37a SGB V im Umfang von maximal 5 Therapieeinheiten)

Die Verordnung die Gebührenordnungsposition 30800 ab. Sie ist mit 67 Punkten bewertet.

Hier können Sie die rechtlichen Grundlagen nachlesen dass Sie die Verordnung unkompliziert und genehmigungsfrei ausstellen dürfen:

 

2. Soziotherapie Verordnung (§37aSGBV) (meist als Folgeverordnung der Probesitzungen (s.o))

Diese Verordnung darf nur durch bestimmte Fachgruppen erstellt werden. Hierzu ist aber eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich, eine „Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“ muss beantragt werden.

Für diese Verordnung wird das Formular 26 genutzt.

Folgende Fachgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:

  • Neurologie
  • Nervenheilkunde
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie (seit 1. Oktober 2020)
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendgendlichen-
  • psychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Psychiatrische Institutsambulanzen bzw. dort tätige Fachärzte

 

Soziotherapeutischer  Betreuungsplan

 Im Rahmen der Verordnung von Soziotherapie durch den Arzt bzw. Psycho-therapeuten erstellt in der Regel der Soziotherapeut einen Betreuungsplan anhand des Formulars 27. Der Plan wird mit dem verordnenden Arzt bzw. Psychotherapeuten und dem Patienten abgestimmt und wird von allen unterschrieben.

 

Weitere Infos finden Sie hier:

Praxiswissen KBV:  https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf

Info KBV:   https://www.kbv.de/html/soziotherapie.php

Richtlinien: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2466/ST-RL_2021-03-18_iK-2021-04-01.pdf

Verordnungsberechtigung: https://www.g-ba.de/beschluesse/4293/

Info Berfufsverband: http://wp.soziotherapie.eu/?page_id=41